KLU_DG_DOK_01_Notfallinformation Dokumente Öffentlichkeitsinformation / Notfallinformation Rev. Nr. 01 / Sec. Level: C / Side 1 of 4 Öffentlichkeitsinformation/ Notfallinformation gemäß § 3 Abs. 1 Störfallinformationsverordnung / § 14 Umweltinformationsgesetz (UIG) 1. Betriebsstandort und Name des Betriebsinhabers: DSV Road Austria AG Flughafenstraße 20 A-9020 Klagenfurt 2. Zuständige Auskunfts-Personen im Betrieb : Alexander Hopfer (Leiter Logistik Area Sued ) Tel: 0664/88600-543 Marijan Puster (Site Manager Klagenfurt ) Tel. 0664/88600-606 Harald Traussnig (Gefahrgutbeauftragter) Tel: 0664 88601 023 (Brandschutz- beauftragter) FSB Bayer Brandschutzbeauftragte 24 Std Notruf Tel: 45 277 50-50 3. Bestätigung gemäß § 14 Abs. 3 Z 1 lit. b UIG Die DSV Road Austria AG unterliegt den Bestimmungen des Abschnitts 8a der Gewerbeordnung 1994; die Mitteilung gemäß § 84d Abs. 1 GewO 1994 erfolgte an die zuständige Gewerbebehörde. Der Sicherheitsbericht gemäß § 84f GewO 1994 wurde der Behörde übermittelt. 4. In der DSV Road Austria AG-Betriebsanlage ausgeführte Tätigkeiten: DSV Road Austria AG ist ein integriertes Logistikdienstleistungsunternehmen und betreibt im Rahmen ihrer Betriebsaktivitäten auf der gegenständlichen Betriebsanlage in Klagenfurt ein Gefahrgutlager. 5. Information gemäß § 14 Abs. 3 Z 1 lit. d UIG: Bei DSV Road Austria AG können Stoffe gelagert und umgeschlagen werden, deren Eigenschaften im Teil 1 der Anlage 5 zur Gewerbeordnung 1994 (Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; siehe auch Anhang I, Teil 1 der Richtlinie 2012/18/EU) näher erläutert werden: Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen Abschnitt „H“ – GESUNDHEITSGEFAHREN H1 AKUT TOXISCH Gefahrenkategorie 1, alle Expositionswege H2 AKUT TOXISCH inkl. H3 STOFF SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT – EINMALIGE EXPOSITION Abschnitt „P“ – PHYSIKALISCHE GEFAHREN P2 ENDZÜNDBARE GASE P3a ENTZÜNDBARE AEROSOLE P5a ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN, Gefahrenkat 1 P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN; Gefahrenkat 2 und 3 P6b SELBSTZERSETZLICHE STOFFE UND GEMISCHE und ORGANISCHE P6b SELBSTZERSETZLICHE Stoffe und ORGANISCHER PEROXIDE P7 SELBSTENDZÜDLICHE (PYROPHORE) FLÜSSIGKEITEN UND FESTSTOFFE P8 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDE FLÜSSIGKEITEN UND FESTSTOFFE Erstellt: / geändert von: B.Waschnig, 29.04.2024 Bestätigt/freigegeben von: B.Ladinig, 29.04.2024 DSV internal veröffentlicht 01.06.2026 Seite 1 von 4
Download PDF file
Cookie policy