Allgemeine Geschäftsbedingungen DSV | europac Allgemeine Geschäftsbedingungen DSV | europac Stand: Februar 2026 Gegenstand Schenker Deutschland AG („DSV“), stets in Vertretung der Schenker AG – nachfolgend DSV | europac – erbringt folgende Leistungen, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind: Handel mit neuen oder gebrauchten Verpackungen, Packhilfsstoffen, Ladungssicherungshilfsmittel, sonstigen Verpackungsmaterialien und Ladungsträgern, Handel mit Arbeits-, und Berufskleidung sowie Dienstleistungen in Bezug auf die Reinigung von Packmitteln und damit verbundenen vertraglich vereinbarten Tätigkeiten, die Abwicklung von Projektgeschäft, Verpackungsberatung und -entwicklung sowie dem Verpacken von Industriegütern, der Vermietung von Transportverpackungen und Ladungsträgern (Mietgegenstand). 1 Geltung 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen DSV | europac und ihren Auftraggebern (im Folgenden Besteller) gemäß den jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersichten, Angeboten und sonstigen Dokumenten (wie z.B. Preisindizierungen, EPAL-Paletten Kriterien, Frachttabellen usw.). Sie finden auf alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Anwendung (s. Anschnitt „Gegenstand“ ). Den Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sowie den sonstigen Bedingungen des Bestellers wird widersprochen. 1.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Geschäftsbedingungen von DSV | europac auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn DSV | europac im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einzelbeziehung hingewiesen hat. 1.3 Die Leistungen von DSV | europac werden nach den anerkannten Regeln der Technik in der bei DSV | europac üblichen Handhabung durchgeführt. DSV | europac ist berechtigt, die Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gilt Folgendes: Gewichts- und Stückzahlabweichungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis zu 10% über und unter den vereinbarten Mengen erlaubt. 2 Angebot, Vertragsabschluss, Preise und Urheberrechte 2.1 Die Angebote von DSV | europac sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtümer und Änderungen sowohl in Angebotstexten als auch bei Preisen sind bei allen Angeboten, egal ob mündlich oder schriftlich, vorbehalten. Abgebildete Dekomaterialien oder Anwendungsbeispiele sind nicht im Lieferumfang enthalten. 2.2 Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich die Auftragsbestätigung DSV | europac in Schrift- oder Textform maßgebend. 2.3 Soweit nicht anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird von DSV | europac mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet. 2.3.1 Diese Preise beinhalten keinerlei Entsorgungskosten oder Gebühren für die Beteiligung an einem dualen System im Sinne des Verpackungsgesetzes. Der Besteller verpflichtet sich, auf Basis des Verpackungsgesetzes selbst alle notwendigen Schritte zu unternehmen und selbst die entsprechenden Vereinbarungen mit anerkannten Verpackungsentsorgern zu schließen. Eine diesbezügliche Verantwortung auf Seiten DSV | europac besteht nicht und DSV | europac erbringt auch keine Beratungsleistungen im Sinne des Verpackungsgesetzes. 2.4 Auch nach Vertragsschluss und vor Lieferung ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Löhne) zulässig. DSV | europac berechnet dann die am Liefertag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung. DSV | europac informiert, wenn möglich, im Vorfeld über die geänderten Bedingungen. 2.5 Vertraglich vereinbarte Kosten für Entwürfe, Gutachten, Beratungskonzepte, Zeichnungen, werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie verbleiben im Eigentum, sofern nichts anderes vereinbart wurde, on DSV | europac . Das Urheberrecht an den von DSV | europac gefertigten Entwürfen, Stellungnahmen, Beratungskonzepte u.ä. steht DSV | europac zu. Einfache Nutzungsrechte können durch gesonderte Vergütung übertragen werden. Lässt DSV | europac nach den vom Besteller übergebenen technischen Unterlagen, Modellen, Zeichnungen, Muster oder dergleichen fertigen, so haftet der Besteller dafür, dass durch die Verwendung dieser Unterlagen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller stellt DSV | europac von allen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. 3 Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und höhere Gewalt 3.1 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung der Anzeige über die Lieferbereitschaft von DSV | europac auf den Besteller über. 3.2 a) DSV | europac behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. b) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb Deutschlands, Festland Ende, „frei Haus“. 1 DSV
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