Nutzungsbedingungen DSV LTL Nutzungsbedingungen DSV LTL Mai 2026 DSV LTL bezeichnet ein Produkt der Schenker Deutschland AG im Bereich Direktverkehre. Es gelten die Angebotsbedingungen für den Bereich Landverkehre, die ADSp und soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, die Logistik-AGB jeweils neueste Fassung. Des Weiteren gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen, welche noch Vorrang vor den ADSp und Logistik-AGB haben. 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich − Geografischer Geltungsbereich (Europa) − Für internationale, grenzüberschreitende Transporte − Sendungen größer 2.500 kg Bruttogewicht oder 2,0 ldm oder 10 cbm und kleiner 22.500 kg oder 13,1 ldm oder 66 cbm sowie nicht DSV system-konforme Güter (Packstücke über 3 m Länge und über 30 kg). Die maximale Länge eines Packstücks darf 6 m und die maximale Breite von 2,40 m und Höhe 2,20 m nicht überschreiten. − Service von Haus zu Haus (ab geladen Versender bis frei Ankunft Empfänger) − Erbringen der Transportleistung teilweise unter Nutzung des internationalen DSV-Netzwerkes − Als Anhaltspunkt für die Laufzeit der Sendungen kann der DSV Scheduler herangezogen werden (https://www.dsv.com/de-de/hilfe/self-services) − Ein-Mann-Besatzung für einen Lkw ist Standard − Standardfahrzeugtyp: Euro-Trailer mit Plane (13,6m) − Maximumkapazität des Fahrzeugs: 33 Paletten (L x H x B 120x80x220cm Grundmaß) und 24 t. − Standzeit bis zu 30 Minuten sind im Leistungsumfang enthalten, darüber hinaus fallen Standgelder i. H. v. 80 € je angefangener Stunde an − Mindestens ein Spanngurt pro gebuchtem Lademeter − Beladung und Entladung erfolgen von hinten über eine Rampe − Abweichungen vom allgemeinen Leistungsumfang sind anzufragen − Landesspezifische Vorgaben und Vorschriften in Bezug auf Fahrzeuge und Personal werden beachtet und eingehalten. − Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Umladung u. o. Beiladung von Sendungen grundsätzlich möglich − Die Berechnung der bei Buchung mitgeteilten Regellaufzeit (von Montag bis Freitag) beginnt mit dem Datum und der Uhrzeit der Beladung − Die Schenker Deutschland AG behält sich vor, sich von der Pflicht zur Erbringung von unter Punkt 2 genannten Zusatzleistungen zu lösen, wenn keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und der Preis für die Zusatzleistung nicht berechnet. Schon geleistete Beträge werden unverzüglich erstattet. Printed and downloaded copies are not subject to the revision service 2
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