Überblick über die EU-Vorschriften 20. August 2020 • Verbot, die reguläre Wochenruhezeit von 45 Stunden im Fahrzeug zu verbringen • Das Unternehmen muss für die Übernachtung der Fahrer während des Aufenthalts aufkommen • Die Verkehrsunternehmen müssen die Arbeit der Fahrer*innen so organisieren, dass es ihnen innerhalb eines jeden Vier-Wochen-Zeitraumes mindestens einmal ermöglicht wird, an ihren Wohnsitz zurückzukehren • Flexiblere Regeln für regelmäßige und verkürzte Ruhezeiten und andere Anpassungen 2. Februar 2022 • Neue EU-Vorschriften für die Entsendung von Fahrpersonal (Mindestlohngesetz) • Regulatorische Kontrolle der Arbeitszeit der Fahrer (digitaler Fahrtenschreiber) 21. Februar 2022 • Neue Kabotageregelungen (3 Fahrten innerhalb von 7 Tagen, gefolgt von einer Wartezeit von 4 Tagen / „ Cooling-off “), einschließlich der Vorschrift, dass der Straßenabschnitt einer kombinierten Fahrt ebenfalls unter die neue Kabotagevorschrift fällt • Obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen • Verschärfung der Niederlassungsvorschriften (zur Vermeidung von „Briefkastenfirmen ") 21. Mai 2022 • Für Kraftverkehrsunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr wird eine Gemeinschaftslizenz erforderlich 21. August 2023 → • Zeitpunkt des Einbaus des intelligenten Fahrtenschreibers Version 2: • ➢ 21. August 2023: Neufahrzeuge sind auszustatten • ➢ 21. Dezember 2024: Fahrzeuge mit analogem oder digitalem Fahrtenschreiber sind mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachzurüsten • ➢ 20. August 2025: Fahrzeuge mit intelligentem Fahrtenschreiber der ersten Version sind mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachzurüsten
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