(BSK-Montage 2008) BSK-Montagebedingungen PRÄAMBEL Die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) empfiehlt ihren Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Montagebedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Auftraggebern/Auftragnehmern. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Allgemeine Ge- schäftsbedingungen zu verwenden. Zur Verwendung gegenüber: 1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handelt (Unternehmer); 2. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. I. Geltungsbereich Diese Montagebedingungen gelten für alle Montagen, die ein Unternehmen des Schwertransportgewerbes (Auftragnehmer) übernimmt, soweit nicht im Ein- zelfall abweichende Vereinbarungen getroffen sind und soweit es sich nicht um reine Grobmontagen im Zusammenhang mit der Transportvorbereitung oder - abwicklung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfach- gruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB-BSK) handelt. II. Leistungsverzeichnis, Montagepreis Maßgebend für die Montageleistung ist ausschließlich das Leistungsverzeichnis des Bestellers, das der Ausschreibung, dem Kostenanschlag bzw. Angebotser- stellung des Auftragnehmers zugrunde gelegt wurde. Die Montage wird nach Zeiteinheiten abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis verein- bart ist. Die vereinbarten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Auftragnehmer in der gesetzlichen Höhe zusätzlich zu vergüten ist. III. Technische Hilfeleistung des Bestellers 1. Der Besteller ist – soweit nicht anders vereinbart – auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere a) Vornahme aller Vorbereitungshandlungen, insbes. Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten einschließlich Beschaffung der notwendigen Baustof- fe. b) Bereitstellung von Heizung, Kraft- und Lichtstrom, Druckluft, Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse. c) Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs und der Hilfs- und Betriebsstoffe des Montagepersonals.
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