Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich DSV XPress § 1 Anwendungsbereich I. Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Sendungen, die uns unter Verwendung des von uns hierfür zur Verfügung gestellten Versandauftrages oder mit einem über unsere Versandsoftware erstellten Frachtbrief übergeben und von uns zur Beförderung angenommen werden. II. Die Bedingungen werden auf der Webseite www.dsv.com/de-de/ unter “Allgemeine Bedingungen / Terms & Conditions” veröffentlicht und sind dem jeweiligen Angebot angehängt. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen einseitig abzuändern und zu ergänzen, ohne unsere Vertragspartner gesondert zu informieren. Es findet jeweils die aktuell gültige auf der Webseite veröffentlichte Fassung Anwendung. III. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versenders oder Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Versender und uns. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die Regelungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in der jeweils neuesten Fassung. Bei Beförderungen auf dem Luftweg können internationale Verkehrs-Abkommen zur Anwendung kommen (Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen). Grenzüberschreitende Transporte können dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. § 2 Leistungen I. Unser Leistungsportfolio umfasst: • DSV XPress Air: Zustellung von Dokumenten- und Warensendungen weltweit in kürzester Zeit • DSV XPress Economy: Nationaler und internationaler Versand für zeitunkritische Sendungen • DSV XPress Special Services: Weltweiter Versand für besonders eilige Sendungen II. Die Auswahl des Beförderungsmittels treffen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. § 3 Entgelt I. Das Entgelt berechnet sich nach unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste, sofern nicht individuell etwas abweichendes vereinbart wurde. Werden im Einzelfall, z.B. bei Sonderleistungen, abweichende Vereinbarungen getroffen, so haben diese Vorrang. II. Das Zahlungsziel auf Frachten, Tarife und sonstige Auslagen beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot kein anderweitiges Zahlungsziel vereinbart ist. Unsere Auslagen für Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer sind sofort fällig. Das vereinbarte Zahlungsziel hat nur Gültigkeit, sofern wir einen Versicherungsschutz bei Atradius Kreditversicherung, Opladener Str. 14, D-50679 Köln erhalten. Eine Abfertigung per Vorkasse behalten wir uns vor. III. Staatliche Abgaben, wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, sind nicht im Entgelt enthalten. Sie werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. IV. Wir behalten es uns vor, bestehende Zuschläge jederzeit anzupassen oder neue Zuschläge einzuführen. Die aktuell gültigen Zuschläge sind stets unter DSV XPress Zuschläge abrufbar. V. Schuldner des Entgelts sowie der im Entgelt nicht enthaltenen sonstigen Kosten wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in jedem Fall der Versender. Bei „Unfrei“- Sendungen erteilen wir die Abrechnung zunächst dem Empfänger. Die Verpflichtung des Versenders zur Zahlung bleibt hiervon unberührt. VI. Des Weiteren basieren Vereinbarungen über Preise und Leistungen auf der unveränderten Weitergeltung der bisherigen der Vereinbarung/dem Angebot zugrunde liegenden nachfolgenden Kalkulationsgrundlagen: 1. vereinbartes Güter-, Auftragsaufkommen oder Mengengerüst; 2. zugrunde liegende Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife mit eingesetzten Drittparteien (z.B. Airlines und sonstige Subunternehmer); 3. unveränderte Beförderungsverhältnisse, ungehinderte Verbindungswege, unveränderte Datenverarbeitungsanforderungen, Verfahrensanweisungen sowie unveränderte öffentliche Abgaben, es sei denn, die Veränderungen sind unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsschluss vorhersehbar gewesen. Eine unveränderte Weitergeltung ist dann nicht gegeben, wenn die genannten Parameter gem. 1. bis 3. für eine Dauer von mehr als 14 Tagen um durchschnittlich mehr als 15% von den Kalkulationsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abweichen, es liegt sodann eine erhebliche Veränderung vor. VII. Bei erheblichen Veränderungen der Kalkulationsgrundlagen ist DSV berechtigt, auch während des ausgewiesenen Gültigkeitszeitraums, unter Erbringung entsprechender Nachweise eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Preisanpassungen sind von DSV mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen an den Versender zu kommunizieren. Sollte der Versender mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, unverzüglich der Preisanpassung zu widersprechen, wobei im Falle des Widerspruchs beide Parteien berechtigt sind, die Vereinbarung unter Wahrung einer nach den Umständen des Einzelfalls angemessenen, max. jedoch vierwöchigen Frist zu kündigen. § 4 Ausgeschlossene Güter I. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind von der Beförderung ausgeschlossen: 1. Sendungen mit unzureichender Kennzeichnung oder Verpackung, 2. Gefährliche Güter, die eine spezielle Abfertigung erfordern (z.B. solche, für die eine Gefahrguterklärung erforderlich ist), 3. Wertsendungen (z.B. Edelmetalle, Juwelen etc.) und Kunstgegenstände, 4. Verderbliche Waren (z.B. Nahrungsmittel), 5. Waffen aller Art sowie selbstentzündliche und explosionsgefährliche Waren, 6. Umzugsgüter aller Art, 7. Arzneimittel aller Art, 8. Pflanzen, Saatgut und Tiere inklusive Tiererzeugnisse wie Felle und Häute von wildlebenden Tieren sowie Elfenbeinerzeugnisse, 9. Zahlungsmittel und Wertpapiere einschließlich Briefmarken 10. Flüssigkeiten und Gele jeglicher Art in Verbindung mit elektronischen Geräten, 11. Alkohol, Tabakwaren und pornografisches Material, 12. Alle Waren, deren Im- und Export nach jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften verboten ist, 13. Akkreditivsendungen, 14. Nachnahmen jeglicher Art, 15. Schmuck und Uhrensendungen mit einem Wert von über USD 500 je Paket bzw. dem entsprechenden Betrag in der Landeswährung sowie 16. Waren, die je Paket einen Wert von USD 50.000 überschreiten bzw. dem entsprechenden Betrag in der Landeswährung. II. Handelt der Versender der Verpflichtung, von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen zu übergeben, zuwider, so haftet er für die sich daraus ergebenden Folgen uneingeschränkt. III. Soweit Güter oder Sendungen, die gemäß Ziffer I. von der Beförderung ausgeschlossen sind, dennoch befördert werden sollen, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Versender. § 5 Inspektion Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf eigenen Wunsch oder auf behördliche Anordnung, die zur Beförderung übergebenen Sendungen zu öffnen und unterliegen insoweit keiner Haftung. § 6 Haftung I. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder internationale Übereinkommen Vorrang haben, richtet sich unsere Haftung nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in der jeweils neuesten Fassung. Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/KG und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/KG zusätzlich auf € 1.25 Millionen je Schadenfall sowie € 2,5 Millionen je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/KG, beschränken. Die ADSp 2017 sind auf www.dsv.com/de-de/ unter “Allgemeine Bedingungen / Terms & Conditions” abrufbar. II. Eine betragsgemäße Angabe oder besondere Deklaration des Interesses an der Ablieferung durch den Versender (Art. 22 des Warschauer Abkommens, Art. 22 des Montrealer Übereinkommens) ist durch den Versender schriftlich gesondert anzuzeigen. Die Angabe eines Wertes im Feld „Warenwert“ unter „5. Inhaltsangaben“ in der XPress-Bestellmaske durch den Versender gilt nicht als Wertdeklaration nach Artikel 22 WA/MÜ. III. Insofern die in den ADSp 2017, den internationalen Luftverkehrsabkommen oder der CMR geregelten Haftungsbeschränkungen keine Anwendung finden oder unwirksam sein sollten, haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist uns gegenüber auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Schaden besteht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung handelt es sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. IV. Bei der Versendung von besonders wertvollen oder diebstahlsgefährdeten Gütern sowie bei Gütern mit einem tatsächlichen Wert von 100,00 €/kg oder mehr (Ziff. 1.17 ADSp 2017) hat der Versender den Wert und den Inhalt der Sendung in die hierfür vorgesehenen Felder in der XPress-Bestellmaske einzutragen. Die Eintragung des Wertes gilt nicht als Wertdeklaration nach Art. 22 WA/MÜ. § 4 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt. § 7 Versicherung I. Aufgrund besonderen schriftlichen Auftrages besteht die Möglichkeit, eine Warentransportversicherung zugunsten des Versenders mit einer ausreichenden Versicherungssumme einzudecken. Wird dies durch den Versender gewünscht, so hat er den Wert der Sendung und die Warenart anzugeben. II. Die Warentransportversicherung besteht nur zugunsten des Versenders. Eine Abtretung ist ausgeschlossen. § 8 Kündigung Beide Parteien sind berechtigt, die Zusammenarbeit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. § 9 Teilunwirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke. § 10 Rechtswahl / Gerichtsstand I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. II. Für alle Rechtsstreitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Art. 31 CMR bleibt unberührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich DSV XPress Stand: 11/2024 DSV public
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