Im Verlust- und Schadensfall Der Kunde und/oder seine Agenten sind in allen Fällen verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, einen Verlust oder Schaden zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Rechte gegenüber dem Carrier (Spediteure, Airlines, Reedereien etc.), Lagerhaltern oder sonstigen Drittparteien ordnungsgemäß gewahrt und ausgeübt werden. Um Anspruch auf mögliche Entschädigungen zu haben, muss der Kunde seinen Anspruch gegenüber dem Carrier schnellstmöglich nach Entgegennahme der Waren erheben. Beim Empfang einer Lieferung muss der Empfänger folgende Schritte befolgen: 1. Den äußeren Zustand der Waren bei der Ankunft unverzüglich überprüfen. 2. Im Falle einer äußeren Beschädigung und/oder eines Verlustes notieren Sie Ihre Vorbehalte einfach und verständlich auf dem Lieferschein. Jegliche Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden, müssen schriftlich auf dem Lieferschein festgehalten werden. 3. Sie müssen den Carrier offiziell für den Vorfall haftbar machen. 4. Containersiegel sollten gegebenenfalls kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie unversehrt sind und die Siegelnummern mit den auf den Transportpapieren angegebenen übereinstimmen. Jegliche Abweichung ist auf dem Lieferschein zu vermerken. 5. Falls Schäden/Verluste äußerlich nicht feststellbar sind, machen Sie diese schriftlich beim Carrier geltend: • Landtransport: innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware (ausgenommen gesetzliche Feiertage) • Seetransport: innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware (ausgenommen gesetzliche Feiertage) und • Lufttransport : innerhalb von 14 Tagen (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Ist eine umfassende Kontrolle der Sendung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht möglich, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Falls dies nicht möglich ist, muss Folgendes auf dem Lieferschein notiert werden: „Liefermenge bestätigt – Inhalt nicht kontrolliert” . Sie müssen den Carrier offiziell für den Vorfall haftbar machen. Die Schadensakte muss Folgendes beinhalten: 1. Schadensmeldung mit Beschreibung des Schadens oder des Verlustes 2. Versicherungsunterlagen (Schein oder Police) 3. Kopie des Beschwerdeschreibens (Rechenschaftspflicht) an den Carrier sowie evtl. vom Carrier erhaltene Antwortschreiben 4. Transportpapiere (B/L, CMR, Bahnfrachtbrief etc.) 5. Lagervertrag bei Schäden an eingelagerter Ware 6. Handelsrechnungen als Warenwertnachweis 7. Detaillierte Fotos der beschädigten Ware, falls vorhanden 8. Bruttoschadensgewicht 9. Entsorgungsnachweis bei Totalschaden Holen Sie unbedingt immer das Einverständnis des Schadensregulierers zum Verkauf oder zur Vernichtung der Ware ein, bevor Sie diesbezüglich disponieren. Wir möchten Sie außerdem noch einmal darauf hinweisen, dass Waren ordnungsgemäß verpackt sein müssen und die Verpackung den normalen Belastungen während des Transports und evtl. Warenumschlags standhalten muss. DSV bietet für nahezu alle Waren und Bestimmungsorte eine Versicherung mit marktführenden Vertragsbedingungen und wettbewerbsfähigen Kosten. DSV – Global Transport and Logistics Wir bieten und verwalten täglich Lieferkettenlösungen für Tausende von Unternehmen – vom kleinen Familienbetrieb bis zum großen Weltkonzern. Unsere Reichweite ist global, aber unsere Präsenz ist lokal und kundennah. 56.000 Mitarbeiter in mehr als 80 Ländern arbeiten mit Leidenschaft daran, großartige Kundenerlebnisse und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Erfahren Sie mehr auf www.de.dsv.com Global Transport and Logistics
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