Allgemeine Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich DSV Parcel § 1 Anwendungsbereich I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Geschäftsbereich DSV Parcel („Bedingungen“) gelten für die Beförderung von Sendungen, die uns vom Versender (nachfolgend „Versender“ oder „Kunde“) unter Verwendung des von uns hierfür zur Verfügung gestellten Versandauftrages oder mit einem über unsere DSV ‑ Parcel ‑ Onlinebuchungsportal erstellten Frachtbrief übergeben und von uns zur Beförderung angenommen werden. Der Versender wird gebeten, sich vor der Versendung mit diesen Bedingungen vertraut zu machen. II. Die Bedingungen werden auf der Webseite www.dsv.com/en-ch/ unter „Standard terms and conditions“ veröffentlicht und sind dem jeweiligen Angebot angehängt. III. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versenders oder Dritter wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Versender und uns. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten ergänzend die Regelungen der AB SPEDLOGSWISS in der jeweils neuesten Fassung. Bei Beförderungen auf dem Luftweg können internationale Verkehrs- Abkommen zur Anwendung kommen (Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen). Grenzüberschreitende Transporte können dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. § 2 Leistungen I. Unser Leistungsportfolio umfasst: • DSV XPress : Zustellung von Dokumenten und Sendungen weltweit in kürzester Zeit. • DSV XPress Economy : Nationale und internationale Speditionslösungen für nicht zeitkritische Sendungen. • DSV Parcel / Parcel E-Commerce : Nationale und internationale Paketbeförderung für nicht zeitkritische Sendungen. • DSV XPress Special Services : Nationale und internationale Speditionslösungen für zeitkritische Sendungen. II. Die Auswahl des Beförderungsmittels treffen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. § 3 Entgelt I. Das Entgelt berechnet sich nach unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste, sofern nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wurde. Werden im Einzelfall, z.B. bei Sonderleistungen, abweichende Vereinbarungen getroffen, so haben diese Vorrang. II. Die Berechnung von Fremdwährungen erfolgt grundsätzlich am Tag der Buchung der Sendung auf Grundlage des Währungsumrechnungskurses dieses Tages der Danske Bank. Abweichungen dieser Berechnung sind möglich, bspw. aufgrund gesetzlicher Feiertage in Dänemark sowie an Wochenenden (Umrechnungskurse werden ausschließlich an Werktagen veröffentlicht). Auf Anfrage können die zugrunde gelegten Währungsumrechnungskurse der Danske Bank an den Kunden übermittelt werden. III. Das Zahlungsziel auf Frachten, Tarife und sonstige Auslagen beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot kein anderweitiges Zahlungsziel vereinbart ist. Unsere Auslagen für Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer sind sofort fällig. Das vereinbarte Zahlungsziel hat nur Gültigkeit, sofern wir einen Versicherungsschutz bei Atradius Kreditversicherung, Opladener Str. 14, D-50679 Köln erhalten. Eine Abfertigung per Vorkasse behalten wir uns vor. IV. Staatliche Abgaben, wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, sind nicht im Entgelt enthalten. Sie werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen. V. Wir behalten es uns vor, bestehende Zuschläge jederzeit anzupassen oder neue Zuschläge einzuführen. Die aktuell gültigen Zuschläge sind stets unter DSV XPress Zuschläge abrufbar. VI. Schuldner des Entgelts sowie der im Entgelt nicht enthaltenen sonstigen Kosten wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in jedem Fall der Versender. Bei „Unfrei“-Sendungen erteilen wir die Abrechnung zunächst dem Empfänger. Die Verpflichtung des Versenders zur Zahlung bleibt hiervon unberührt. VII. Des Weiteren basieren Vereinbarungen über Preise und Leistungen auf der unveränderten Weitergeltung der bisherigen, der Vereinbarung/dem Angebot zugrunde liegenden nachfolgenden Kalkulationsgrundlagen: 1. vereinbartes Güter-, Auftragsaufkommen oder Mengengerüst; 2. zugrunde liegende Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife mit eingesetzten Drittparteien (z.B. Airlines und sonstige Subunternehmer); 3. unveränderte Beförderungsverhältnisse, ungehinderte Verbindungswege, unveränderte Datenverarbeitungsanforderungen, Verfahrensanweisungen sowie unveränderte öffentliche Abgaben, es sei denn, die Veränderungen sind unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsschluss vorhersehbar gewesen. Eine unveränderte Weitergeltung ist dann nicht gegeben, wenn die genannten Parameter gem. Nr. 1. bis 3. für eine Dauer von mehr als 14 Tagen um durchschnittlich mehr als 15% von den Kalkulationsgrundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abweichen. VIII. Bei Veränderungen einer der genannten Kalkulationsgrundlagen nach Ziffer VII. oder im Fall von gesetzlichen Änderungen oder hoheitlichen Maßnahmen (bspw. Erhöhung von Steuern, Mindestlohn, Maut, etc.), ist DSV berechtigt, auch während des ausgewiesenen Gültigkeitszeitraums, unter Erbringung entsprechender Nachweise eine angemessene Preisanpassung zu verlangen. Preisanpassungen sind von DSV mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen an den Kunden zu kommunizieren. Sollte der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt unverzüglich der Preisanpassung zu widersprechen, wobei im Falle des Widerspruchs beide Parteien berechtigt sind, die Vereinbarung unter Wahrung einer nach den Umständen des Einzelfalls angemessenen, max. jedoch vierwöchigen Frist zu kündigen. IX. DSV trägt keine Kosten, welche aufgrund von Verzögerungen bei den eingesetzten Subunternehmern (Airlines, Reeder, etc.) entstehen. Die Parteien vereinbaren, dass solche Kosten, insbesondere anfallende Demurrage, Detention und Lagergelder, unabhängig vom Rechtsgrund der Kostenentstehung, vollumfänglich durch den Kunden getragen werden und DSV entsprechend zu erstatten sind. Der Kunde bestätigt mit Annahme dieses Angebots insbesondere – aber nicht abschließend - die Übernahme und Erstattung der Kosten in den nachfolgenden Fällen: Streiks und Aussperrungen bei den Subunternehmern; Personalausfall seitens der Subunternehmer; Blockaden von Beförderungswegen; Verzögerung des Schiffes, Verzögerungen beim Zoll und damit verbundene Wartezeit bei der Abfertigung; Stau im Hafenterminal oder in der Abfertigung; Störungen oder Ausfall im Bahnbetrieb; Niedrigwasser; jegliche unvorhersehbare, von DSV nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Hafenänderungen, technische Defekte); allgemeine Kapazitätsengpässe insbesondere im Rahmen der Weiterbeförderung (z. B. kein Slot des Terminals am Löschhafen für den Weitertransport, kein Transportmittel für den Nachlauf verfügbar). Dies gilt nicht, wenn die Kosten auf eine von DSV vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind. § 4 Ausgeschlossene Güter I. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind von der Beförderung ausgeschlossen: 1. Sendungen mit unzureichender Kennzeichnung oder Verpackung, 2. Gefährliche Güter, die eine spezielle Abfertigung erfordern (z.B. solche, für die eine Gefahrguterklärung erforderlich ist), 3. Wertsendungen (z.B. Edelmetalle, Juwelen etc.) und Kunstgegenstände, 4. Verderbliche Waren (z.B. Nahrungsmittel), 5. Waffen aller Art sowie selbstentzündliche und explosionsgefährliche Waren, 6. Umzugsgüter aller Art, 7. Arzneimittel aller Art, Allgemeine Geschäftsbedingungen - DSV Parcel Stand: 04/2026 DSV public
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