Allgemeine Bedingungen (2005) der SPEDLOGSWISS – Verband schweizerischer Speditions– und Logistikunternehmen AB SPEDLOGSWISS in Kraft seit dem 1.7.2005 Vorwort/Ingress Die SPEDLOGSWISS (Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen) hat erstmals am 30. März 1922 Allgemeine Bedingungen (AB) erlassen. Sie wurden am 29.1.1932, am 21.5.1966, am 23.10.1980, am 1.1.1994 und am 1.9.2001 revidiert. Die Allgemeinen Bedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Geltungsbereich Art. 1 Die AB finden auf alle Aufträge Anwendung, welche von Mitgliedern von SPEDLOGSWISS und seinen Sektionen ausgeführt werden, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sie umfassen die gesamten, nachstehend näher umschriebenen Tätigkeitsbereiche des Spediteurs. Von den AB abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Tätigkeitsbereiche Art. 2 Es sind fünf Tätigkeitsbereiche zu unterscheiden: 1. Der Spediteur als Vermittler In dieser Funktion übt der Spediteur eine reine Vermittlertätigkeit aus. Er schliesst auf Rechnung seines Auftraggebers mit Frachtführern, Spediteuren, Zollagenten, Lagerhaltern und anderen beteiligten Unterbeauftragten Verträge ab. 2. Der Spediteur als Frachtführer In folgenden, abschliessend aufgezählten Fällen kommt dem Spediteur die Stellung eines Frachtführers zu: - Bei Selbsteintritt, d.h. wenn er einen Transport mit eigenen Mitteln durchführt - Bei Ausstellung eines eigenen Transportdokumentes mit Auslieferungsverpflichtung, wie Durchkonnossement (Multimodal Transport Document) usw. - Bei rein europäischen Landtransporten (ausgenommen reine Bahntransporte), es sei denn, der Spediteur bezeichnet sich ausdrücklich als Vermittler und handelt auch als solcher. 3. Der Spediteur als reiner Lagerhalter Für die Lagerhaltung (Einlagerungen, Auslagerungen, Lagerungen, Lagerbewirtschaftung) in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gelten die Allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS für die Lagerhaltung (AB SPEDLOGSWISS Lager). 4. Der Spediteur als Reedereiagent Für die Tätigkeiten des Reedereiagenten als reine Agenturtätigkeit (Vermitteln von Frachtverträgen für See- und/oder kombinierte Transporte) in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gelten die Allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS für Reedereiagenten (AB SPEDLOGSWISS Reedereiagenten). 5. Der Spediteur als Erbringer von weiteren Dienstleistungen (Zollabfertigungen, Logistikgeschäfte usw.). Diese können direkt, indirekt oder überhaupt nicht in Zusammenhang mit einem Transport stehen. SPEDLOGSWISS Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen Elisabethenstrasse 44, Postfach, CH - 4002 Basel/Schweiz Telefon +41-(0)61-205 98 00, Fax +41-(0)61-205 98 01 Internet: www.spedlogswiss.com, E-mail: office@spedlogswiss.com
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