Ermächtigter Ausführer (EA) – 01.02.2020 Die italienische Zollbehörde hat kürzlich neue Anweisungen erteilt, um der europäischen Verordnung über die Ausgabe von EUR1/ATR1 Zertifikaten vollständig nachzukommen. Ab dem 1. Februar 2020 werden oben genannte Zertifikate nicht mehr ausgestellt (nur noch wenige Ausnahmen sind erlaubt) und alle italienischen Exporteure müssen als "ermächtigter Ausführer" registriert werden. Ermächtigte Ausführer können Ursprungserklärungen auf der Rechnung generell ohne Wertlimite ausstellen und sind zudem von der handschriftlichen Unterzeichnung befreit. WAS IST ZU TUN? Jeder einzelne italienische Exporteur muss die Registrierung selbst bei den örtlichen Zollbehörden beantragen (Beispiel im Anhang). Bei erfolgreicher Prüfung gewährt die Zollstelle dem antragstellenden Unternehmen den Status eines «Ermächtigten Ausführers» und weist diesem einen alphanumerischen Genehmigungscode zu, der auf den Rechnungen anzubringen ist. (Beispiel im Anhang). QMH/F-1.05/solo_logo/01.09/mg
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