Bundesrat Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Drucksache 66/13 04.02.13 Fz - Wi Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungs- verordnung A. Problem und Ziel Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wurde in § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungs- Verordnung (UStDV) die sogenannte Gelangensbestätigung eingeführt. Diese wurde als regelmäßig einzige Möglichkeit für Unternehmer geschaffen, die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a UStG) nachzuweisen. Die Anwendung dieser Regelung hat in der Praxis allerdings zu Schwierigkeiten geführt. Mit der vorliegenden Verordnung soll der bisherige § 17a UStDV neu gefasst werden, um den betroffenen Unternehmern eine einfache und rechtssichere Nachweisführung zu ermöglichen. B. Lösung Es werden eindeutige Regelungen zur einfacheren Nachweisführung bei innergemein- schaftlichen Lieferungen geschaffen (§ 17a UStDV). Außerdem wird klargestellt, dass der Nachweis für die Steuerbefreiung bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen weiterhin gemäß der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung geführt werden kann (§ 74a UStDV). Dies soll den Unternehmern einen verträglichen Übergang zum neuen Recht erleichtern. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946
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