Drucksache 66/13 -2- E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Zeitaufwand, der für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten nach § 17a Absatz 2 Nummer 2 UStDV erforderlich ist, ändert sich hinsichtlich der Nachweisführung durch Belege nur geringfügig. Der Aufwand lässt sich daher nicht beziffern. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Änderungen der Regelungen zum beleg- und buchmäßigen Nachweis bei inner- gemeinschaftlichen Lieferungen führen zu nicht bezifferbarem Personalminderaufwand bei den Finanzämtern auf Grund einfacherer Prüfung der Voraussetzungen der Steuerbefreiungen. F. Weitere Kosten Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen entstehen nicht. Genaue Angaben zur Struktur der Be- und Entlastungen für einzelne Sektoren der Volkswirtschaft sind nicht bekannt. Deren Größenordnung wird insgesamt jedoch als zu gering eingeschätzt, um in Einzelfällen oder im Allgemeinen volkswirtschaftliche Effekte auszulösen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher- preisniveau, sind nicht zu erwarten.
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